Kirchenvorstandwahl am 20. Oktober

Die sechsjährige Wahlperiode des Kirchenvorstands geht zu Ende. Bei einer Klausur hat unser Kirchenvorstand auf diese Zeit zurückgeblickt. Was gab es für Themen? Welche Veränderungen haben und beschäftigt? Was haben wir an guten Veränderungen angestoßen? Genannt wurden: Konfi-Kids-Kurs, Abendmahl mit Wein und Traubensaft, Jubelkonfirmation, neue Gottesdienstformen, Landesstellenplan,. Wegfall der halben Diakonenstelle, Baumaßnahmen. Was fällt Ihnen ein?

Am 20. Oktober wird der neue Kirchenvorstand gewählt. Wählen dürfen alle Gemeindeglieder, die am Wahltag 14 Jahre alt und konfirmiert bzw. aufgenommen sind oder mindestens 16 Jahre alt sind und seit drei Monaten in unserer Gemeinde wohnen. Wählbar sind Gemeindeglieder ab 18 Jahren. Für die Wahl wurde vom Kirchenvorstand ein Vertrauensausschuss berufen. Er stellt den Wahlvorschlag auf.

Die Kirchenleitung hat eine allgemeine Briefwahl vorgesehen, das heißt, dass alle Wahlberechtigten ihre kompletten Wahlunterlagen mit der Post bekommen. Sie können damit in das Wahllokal kommen oder direkt ohne Antrag ihre Briefwahl durchführen.

Die Aufgaben des Kirchenvorstands sind vielfältig. Einerseits ist er an die landeskirchlichen Gesetze und Bestimmungen gebunden, andererseits hat er auch Freiräume, um das Leben der Kirchengemeinde zu gestalten.

Der Kirchenvorstand

  • berät und beschließt über (neue) Gottesdienstformen und Gottesdienstzeiten, über die Gemeindearbeit für alle Altersgruppen
  • entscheidet über die Nutzung der kirchlichen Gebäude
  • achtet auf eine biblische Verkündigung nach dem Evangelium
  • wirkt bei der Besetzung der Pfarrstellen mit
  • stellt Mitarbeiter ein
  • achtet auf die Einheit und gute Gemeinschaft in der Gemeinde und fördert sie
  • versucht, neue ehrenamtliche Mitarbeiter für die verschiedenen Aufgaben der Kirchengemeinde zu gewinnen, begleitet und unterstützt sie
  • berät und beschließt den Haushalt und die Jahresrechnung
  • arbeitet konstruktiv mit bei Belangen des Dekanats und der Landeskirche